Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreunde,
in den zurückliegenden Tagen wurde mehrfach die Frage zur Startberechtigung von unterfränkischen Vereinen bei der Bayerischen Meisterschaft gestellt. Wie uns bekannt geworden ist kursieren zu diesem Thema auch zahlreiche Behauptungen und Mutmaßungen, die zur Verunsicherung der Vereine, Trainer und Sportler geführt haben.
Aus diesem Grunde darf ich hierzu klarstellen, dass jeder Bayerische Verein und damit jeder Bayerische Ringer*in auf der Bayerischen Meisterschaft starten darf. Dabei sind nur die nachfolgend genannten Voraussetzungen erheblich (vgl. dazu auch BRV-Sportprogramm).
1. Der Sitz des Vereins für den die Startberechtigung ausgestellt ist befindet sich in Bayern;
2. Der Verein ist Mitglied im Bayerischen Landes-Sportverband e.V. (BLSV);
3. Der Verein ist Mitglied im Bayerischen Ringer-Verband e.V. (BRV).
Diese Voraussetzungen werden ausnahmslos von allen unterfränkischen Ringervereinen erfüllt, wodurch auch alle Ringer*innen entspr. auf der Bayerischen Meisterschaft startberechtigt sind.
Daher bekräftige ich hiermit gerne die Einladung zur Teilnahme an der Bayerischen Meisterschaft, gerne auch nochmals explizit für alle unterfränkischen Vereine.
Für den Bayerischen Ringer-Verband e.V.,
Florian Geiger