Nach der Videokonferenz des Bayerischen Ringer-Verbandes ist nun die Beschlussvorlage an alle Vereine, die am Ligenbetrieb teilnehmen, verschickt worden. Nun sind alle Vereine aufgefordert, für jede am Ligenbetrieb teilnehmende Mannschaft, einen Fragebogen zu beantworten. So wird beispielsweise nach dem favorisierten Saisonbeginn gefragt, wie das Saisonende ausschaut und wie viele Zuschauer die Kämpfe besuchen sollen. Hinzu kommt die Mindestanzahl an startenden Ringern. Hier können die Vereine auf die Beibehaltung der bisherigen Regelung von zehn Athleten oder die Änderung auf „acht Ringer müssen antreten und sieben Ringer müssen das erforderliche Gewicht aufweisen…“ votieren.
Unberührt bleibt die Regelung ab der Landesliga abwärts: Hier tritt die 14er-Regelung in Kraft. Entscheidend wird sein, wie die teilnehmenden Vereine beim Thema „Grundsatzfragen“ entscheiden werden: Ja oder Nein für eine Runde. Alternativ wird auch nach einem Mannschaftsturnier gefragt. Die Frist für die Beantwortung des Fragebogens ist der 31. Juli 2020. Der BRV macht darauf aufmerksam: Gehen Meldungen nach diesem Termin in der Geschäftsstelle ein oder werden gar nicht erst eingereicht, ist für den betreffenden Verein eine Teilnahme am Ligenbetrieb 2020 nicht möglich.