Aufgrund der Anzeige des Kampfrichters Konrad Rankl gegen den Trainer Erkan Karahan wegen Beleidigung ergeht am 05.11.2015 folgender Beschluss:

I.     Der Trainer Erkan Karahan wird für 2 Kampftagefür den Sportbetrieb der Ligen des Bayerischen
       Ringerverbandes gesperrt.

II.    Dem Trainer Erkan Karahan wird eine Geldstrafe von 100,-€ auferlegt.

III.   Die Kosten des Verfahrens werden dem Trainer Erkan Karahan auferlegt.

VI.   Die Kosten des Verfahrens werden auf 10,- € festgesetzt.

V.    Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung Einspruch beim
       Landesrechtsausschuss II eingelegt werden.
 

 

Gründe:

Am 24.10.2015 um 19:30 Uhr, fand in Freising der Mannschaftskampf Freising gegen Schonungen statt. Im Verlauf dieser Veranstaltung ereignete sich der nachstehend aufgeführte Sachverhalt:

Im letztem entscheidenden Kampf Mayer gegen Schwanke rannte Erkan Karahan auf die Matte und beleidigte den Kampfrichter. Dabei fielen unter anderem die Ausdrücke „blödes Arschloch“ und „Hurensohn“. Der Kampfrichter zeigte Erkan Karahan daraufhin die rote Karte. Nach dem Kampf ging Erkan Karahan auf den Kampfrichter zu und entschuldigte sich bei ihm für sein Verhalten.

Das Verhalten von Erkan Karahan stellt eine Beleidigung des Kampfrichters dar, welche gemäß § 23 Strafordnung BRV mit einer Sperre von bis zu 12 Monaten und einer Geldstrafe von bis zu 3.750,- € bestraft werden kann. Im vorliegenden Fall ist zu berücksichtigen, dass sich Erkan Karahan anschließend für sein Verhalten beim Kampfrichter entschuldigt hat. Dennoch sind verbale Entgleisungen dieser Form ggü. Kampfrichtern nicht zu tolerieren. Eine Sperre von 2 Kampftagen sowie eine Geldstrafe in Höhe von 100,-€ ist daher Tat und Schuld angemessen.

Michael Pohl
Landesrechtsausschuss I

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