Der Verbandsausschuss des Bayerischen Ringer-Verbandes (BRV) hat in Hof die Weichen für die neue Wettkampfsaison 2024 gestellt. Dabei stand primär die Ligenstruktur, die Formalien und einige Präzisierungen und Nachschärfungen an den Regularien des BRV im Fokus. Selbst richtungsweisende Entscheidungen zur verbandlichen Ausrichtung wurden getroffen. Die Funktionäre sprachen sich auch für die Stärkung der ehrenamtlichen Arbeit in den BRV-Mitgliedsvereinen aus.
Die Reformierung der bayerischen Ligen ist nicht zuletzt auf Grund der jahrelang anhaltenden Verzerrungen durch den Zwangsaufstieg in die Bundesliga, als auch durch die schwierigen Pandemiejahre notwendig geworden. Durch die nachhaltige Erweiterung des Ligensystems wird einerseits der Leistungssprung in die oberste bayerische Liga nivelliert, als auch die Struktur zukunftsfähig ausgestaltet und so ausgerichtet, dass zukünftig auch Beteiligungen außerhalb des Freistaats bis in die oberste bayerische Liga möglich sind. Zur Besetzung der Ligen wurden bereits konkrete Überlegungen vorgestellt, die, je nach tatsächlicher Abschlusstabelle und der möglichen Rückkehr einzelner Vereine aus den Bundesligen, in den kommenden Wochen zur Orientierung der Vereine bei den Mannschaftsmeldungen veröffentlicht werden sollen.
„Unser Anspruch in Bayern ist es auch weiterhin, die Zugangshürden zum Ringen so gering und unbürokratisch wie irgend möglich zu gestalten“, betont Präsident Florian Geiger (Deggendorf). Genau vor diesem Hintergrund sei auch der einstimmige Beschluss zur Reduzierung der Aufnahmebeiträge für Sportlerinnen und Sportler aus der Ukraine, die in Bayern ihrem Ringkampfsport nachgehen wollen, zu sehen. Der Deutsche Ringer-Bund (DRB) erhebt nämlich gemäß seiner Satzung Aufnahmebeiträge für alle Ringerinnen und Ringer in Deutschland. Vereine von ausländischen Sportlerinnen und Sportler, die im Ausland bereits gerungen haben, müssen, bevor sie hier auf einer Matte in den sportlichen Wettstreit einsteigen dürfen, einen Aufnahmebeitrag von 500 Euro überweisen. Soll der Sportler in der Bundesliga antreten, fordert der DRB den vollständigen Betrag des Vereins, der den Sportler aufnimmt. Wird der Ringer, oder die Ringerin, in einer der regionalen Verbandsligen eingesetzt, fallen dann 50 Prozent des Aufnahmebeitrages, gemäß also der Finanzordnung des DRB, dem Landesverband und 50 Prozent dem DRB zu.
Der Antrag dies zu ändern und eine Ausnahmeregelung für die vor dem Krieg geflüchteten Sportlerinnen und Sportler aus der Ukraine zu machen, um die integrative Arbeit der bayerischen Vereine an der Basis zu erleichtern, wurde von der Delegiertenversammlung des Deutschen Ringer-Bundes, wie berichtet, gegen die Stimmen aus Bayern abgelehnt. Grund: Die finanziellen Mittel, die hieraus zu erwarten sind, werden im Haushalt des DRB benötigt.
„Wir haben deshalb in Hof beschlossen, dass der Anteil des BRV von 250 Euro an den Aufnahmebeiträgen für die Sportlerinnen und Sportler aus der Ukraine, beginnend ab dem 01. Januar 2024, entfällt und vom BRV an die Vereine rückerstattet wird. Denn die wichtigste Arbeit findet auch im Ringen tagtäglich an der Basis statt“, hebt Präsident Geiger hervor. Integration durch Sport sei eine der großen Leistungen des Sports in Deutschland und insbesondere in Bayern für die gesamte Gesellschaft. „Diese muss, wo immer möglich, gefördert und forciert werden“, macht er deutlich.
Der Bayerische Ringer-Verband kann somit nicht aus den vielzähligen Unterstützungsangeboten des Freistaats und der Gemeinschaft der Sportverbände ausscheren und für diese integrative Arbeit auch noch Gebühren verlangen. Hier hilft nur schnelles und konsequentes Handeln mit direkter unbürokratischer Unterstützung. Deswegen ist diese Entscheidung in Hof getroffen worden. Lippenbekenntnisse ohne Taten bringen unsere Vereine hier nicht weiter und erleichtern die Arbeit unzähliger Ehrenamtlicher auf sämtlichen Funktionsebenen mitnichten.
Wie wichtig diese Entscheidung für unsere Vereine war, ist mit Blick auf die aktuell bekannt gewordene Mitteilung des DRB offensichtlich. Hier entfallen zum Jahreswechsel jetzt auch die Übergangsregelungen, die bisher zumindest temporär die geflüchteten Nachwuchssportlerinnen und -sportler aus der Ukraine von der Bezahlung des Aufnahmebeitrages befreit hat. Umso wichtiger erachtet der BRV dieses Zeichen der Wertschätzung gegenüber der unbezahlbaren Arbeit in unseren Vereinen.