Das Urteil ist gefallen: Der Deutsche Ringer-Bund muss dem Bundesligisten TuS Adelhausen eine Schadensersatzsumme in Höhe von 96.000 Euro bezahlen. Darüber hinaus ist der DRB auch in der Pflicht, die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu begleichen, sodass eine Summe weit über 100.000 Euro zustande kommt. Dabei handelt es sich um entgangene Prämien, Sponsoren- und Eintrittsgelder.  Denn: Bundesligist TuS Adelhausen sei um seine Finalteilnahme im Kampf um die deutsche Mannschaftsmeisterschaft 2018/2019 betrogen worden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Besonders hart ins Gericht gehen die Beteiligten, also DRB und TuS Adelhausen, mit Manfred Werner, dem ehemaligen Präsidenten des Deutschen Ringer-Bundes.

Der wohl einmalige Vorfall in der Geschichte des DRB liegt bereits vier Jahre zurück, als der SV Wacker Burghausen im Halbfinale um die deutsche Mannschaftsmeisterschaft bei den Südbadenern antrat. Die Ostbayern kamen aufgrund starken Schneefalls nicht pünktlich zur Waage, sodass Abteilungsleiter Jürgen Löblein rechtzeitig beim damaligen DRB-Vizepräsidenten für Bundesliga, Ralf Diener, und auch den damaligen Vorstand des TuS Adelhausen, Timo Zimmermann, anrief. Man einigte sich auf die offizielle Waage um 20 Uhr, der Kampfbeginn sollte dann um 20.45 Uhr erfolgen. Da die Burghauser es doch früher schafften, konnte bereits um 19.45 Uhr gewogen werden. Der Kampf endete 13:13. Ein zu einem späteren Zeitpunkt versendeter Verwaltungsentscheid durch Ralf Diener bestätigte das Unentschieden und die Begründung.

Für den damaligen Vorstand des TuS Adelhausen, Timo Zimmermann, sei es ein Unding gewesen, dass man abgestimmte und festgelegte offizielle Richtlinien so einfach übergeht, nicht danach handelt und nicht danach Recht spricht“, zitiert ihn online das Verlagshaus Jaumann. Der TuS Adelhausen klagte wegen eines entgangenen Gewinns, bei einer Teilnahme im Finale, in Höhe von über 96.000 Euro aufgrund der in den Richtlinien vorgegebenen Wettkampf- und Wiegezeiten. Diese seien für den streitgegenständlichen Halbfinalkampf bindend gewesen, heißt es.

In erster Instanz gab das Landgericht Dortmund dem DRB recht. Dagegen wehrte sich der TuS Adelhausen vor dem Oberlandesgericht Hamm. Das Oberlandesgericht Hamm hat das verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund nach einer Berufung nun abgeändert und dem TuS Adelhausen Recht gegeben. In der Pressemitteilung des DRB vom 18.07.2023 heißt es dazu:

Das Gericht urteilte jüngst aufgrund der Beweisaufnahme der mündlichen Verhandlung am 8. Mai 2023, dass der DRB dieses Schuldverhältnis pflichtwidrig verletzte, indem der damalige Präsident Manfred Werner den damaligen Vizepräsidenten Ralf Diener, der für die Entscheidung über das Wettkampfergebnis des Halbfinal-Vorkampfes in der Ringer-Bundesliga 2018/2019 zwischen dem TuS Adelhausen und dem SV Wacker Burghausen zuständig war, aus sachfremden Erwägungen vorsätzlich manipuliert hat und letzter infolge der Beeinflussung das Wettkampfergebnis nicht entsprechend der Regelungen als Waageniederlage, sondern als Unentschieden bewertete.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist inzwischen online veröffentlicht und liegt Ringsport-Magazin vor.

Das Urteil rückt das Vorgehen des DRB jetzt in ein anderes Licht. Denn das Gericht musste nach seiner eigenen Ausführung die Behauptungen des TuS Adelhausen als richtig unterstellen, weil der DRB es versäumt hat, Manfred Werner als Zeugen zu benennen. Einen Antrag auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung zwecks Vernehmung des erstmals in diesem Schriftsatz benannten Zeugen Manfred Werner wurde ebenfalls abgelehnt.

Das Gericht urteilte aufgrund der Beweisaufnahme der mündlichen Verhandlung am 8. Mai 2023, dass der DRB – aus welchen Gründen auch immer – die einfachsten Grundsätze des Zivilprozesses nicht beachtet hat. So heißt es: „Die Zivilprozessordnung sieht nicht vor, dass das Gericht unter diesen Umständen den Beklagten auf die Möglichkeit eines Gegenbeweisantritts hinweisen muss. Dem stehen schon die Neutralitätspflicht des Gerichts und der Beibringungsgrundsatz der Parteien entgegen.“ So kam der vom Gericht vorgeschlagene Vergleich nicht zustande, der eine deutlich geringere Summe zulasten des DRB vorgesehen hätte.

Die Versäumnisse der aktuellen DRB-Spitze in diesem Prozess scheinen sich gehäuft zu haben: Wichtige Zeugen wurden nicht benannt, ein „billigerer“ Vergleich nicht abgeschlossen und dann auch versäumt, dem Zeugen Manfred Werner den Streit zu verkünden. Nachdem das Urteil wegen behauptetem Vorsatz erging, dürfte es auch fraglich sein, ob die Versicherung des alten DRB-Vorstandes überhaupt zahlen muss. Es zeichnet sich viel Gesprächsstoff für den demnächst stattfindenden Ringertag im November ab.

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