Informationen des StMI zu den Verwendungsbestätigungen Vereinsjahresmitgliedschaft und Schwimmförderungsprogramm: Mach mit! – Bewegungsförderung für Kinder.
Programm "Vereinsjahresmitgliedschaften":
Mitgliedsvereine von BLSV, BSSB und OSB legen die ausgefüllte Verwendungsbestätigung bis zum 31.10.2022 über die im Bewilligungszeitraum erhaltenen Zuwendungen ihrem zuständigen Dachverband vor (vgl. Nrn. 2.2.4 und 2.3.4 Eckpunkte Programm "Vereinsjahresmitgliedschaften"). BSSB und OSB leiten die gesammelten Verwendungsbestätigungen an die jeweils zuständige Regierung weiter (Nr. 2.3.4 Satz 4 Eckpunkte Programm "Vereinsjahresmitgliedschaften").
Übrige Vereine legen die ausgefüllte Verwendungsbestätigung bis zum 31.10.2022 über die im Bewilligungszeitraum erhaltenen Zuwendungen bei der örtlich zuständigen Regierung vor (vgl. Nr. 2.4.4 Eckpunkte Programm "Vereinsjahresmitgliedschaften").
Programm "Schwimmförderungsprogramm":
Mitgliedsvereine des BLSV legen die ausgefüllte Verwendungsbestätigung bis zum 31.10.2022 über die im Bewilligungszeitraum erhaltenen Zuwendungen dem BLSV vor (vgl. Nr. 2.2.4 Eckpunkte "Schwimmförderungsprogramm").
Übrige Schwimmkursanbieter legen die ausgefüllte Verwendungsbestätigung bis zum 31.10.2022 über die im Bewilligungszeitraum erhaltenen Zuwendungen der Kreisverwaltungsbehörde vor (vgl. Nr. 2.3.4 Eckpunkte "Schwimmförderungsprogramm").