Nach einem Beschluss des Haushaltsausschusses vom 3. März 2021 und einem zustimmenden Beschluss des Ministerrats vom 4. März 2021 sollen auch im Jahr 2021 die für die Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von rund 20 Mio. Euro auf rund 40 Mio. Euro verdoppelt werden. Wie bereits im Vorjahr sollen mit dieser Maßnahme die bayerischen Sport- und Schützenvereine in der Corona-Krise ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand schnell und unbürokratisch unterstützt werden.
Um zu verhindern, dass Vereine aufgrund der Corona-Pandemie Nachteile bei der Beantragung der Vereinspauschale erleiden, werden auf der Grundlage von Rückmeldungen aus dem praktischen Vollzug – ergänzend zu den mit IMS vom 10. Dezember 2020 (Gz. H2-5886-1-27) bereits mitgeteilten Erleichterungen bei den Fördervoraussetzungen für die Gewährung der Vereinspauschale 2021 – folgende weitere Erleichterungen zugelassen:
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