Seit dem 5. August hat der Deutsche Ringer-Bund in einem Umlaufverfahren den Gastringerstatus für die Bundesliga geschaffen. Nun räumt auch der Bayerische Ringer-Verband seinen Vereinen ein ähnliches Verfahren ein. In einem Schreiben wurden sämtliche Vereinsfunktionäre bereits über diese Maßnahme unterrichtet. Darin heißt es wörtlich: „Ein Vereinswechsel ist gemäß unserer Statuten nur einmalig pro Jahr möglich – da aber einige Mannschaften nicht an den Verbandsligen des Bayerischen Ringer-Verbandes 2020 teilnehmen, besteht ab sofort die Möglichkeit über einen Gastringerantrag befristet zu wechseln und den Status eines Gastringers einzunehmen, ohne seinen Stamm- oder Heimatverein zu verlassen.“
Es entstehe hier kein Kostenersatz. Dies sei ausschließlich für Ringer von Vereinen möglich, die nicht in den Verbandsligen des BRV teilnehmen. Gastringeranträge können nur bis zum Ablauf des letzten Tages vor dem ersten Kampftag der Corona-Saison 2020/21 eingereicht werden, als am 23. Oktober 2020. Für die Bearbeitung des Gastringerantrags wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 € erhoben.
Die entsprechenden Ausführungsbestimmungen und das Antragsformular finden Sie hier: