Anders als in Bayern gibt es dagegen in anderen Bundesländern weitere Lockerungen in der Corona-Krise. So auch im Freistaat Sachsen. Ab dem 18. Juli seien Sportwettkämpfe mit Publikum bis 1000 Personen wieder zulässig, wie es in einer Medieninformation des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt heißt. Allerdings werde ein genehmigtes Hygienekonzept erwartet. Wettkämpfe im Breiten- und Vereinssport mit bis zu 50 Personen benötigen kein genehmigtes Hygienekonzept. Der Freistaat Sachsen blickt sogar weiter über den Tellerrand hinaus. Ab 1. September dürfen sogar Groß- und Sportveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern stattfinden. Allerdings nur unter der Prämisse, wenn eine Kontaktverfolgung möglich sei und Hygieneregeln eingehalten werden. Der BRV fährt weiterhin seine Linie und appelliert an die Vereine, weiterhin umsichtig zu sein und sich an die Hygiene- und Schutzbestimmungen zu halten.

Unterdessen sind alle bayerischen Vereine, die am Wettkampfbetrieb teilnehmen, aufgefordert, ihren Fragebogen bis Ende Juli an die Geschäftsstelle des Bayerischen Ringer-Verbandes zurückzuschicken. Eine genaue Auswertung wird erst im Anschluss durch Ligenreferent Jens Heinz erfolgen.