Oberliga-Aufstieg zur Bundesliga 2020 - Eingruppierung nach Verweigerung des Aufstiegs
Die zukünftige Bundesligastruktur wird erst am 1. Dezember entschieden. Allerdings hat sich der Bayerische Ringer-Verband (BRV) schon jetzt entschlossen, den Vereinen in der Oberliga und zur Aufrechterhaltung des sportlich fairen Wettbewerbes folgende Erleichterung im Rahmen der bestehenden Richtlinien für Mannschaftskämpfe 2019 einzuräumen: Der aufstiegsberechtigte Verein, der Bayerische Mannschaftsmeister, wird gemäß den SMK des Deutschen Ringer-Bundes an den Vizepräsidenten Bundesliga gemeldet. Zieht der aufstiegsberechtigte Verein dann bis spätestens 14. Januar 2020 seine Mannschaft aus der Bundesliga zurück, kann er in Bayern nach schriftlichem Antrag an den Vizepräsidenten Sport, wieder in der Oberliga eingruppiert werden.
Dies bedeutet für die darauffolgende Wettkampfzeit unter Umständen eine höhere Mannschaftsanzahl in der Oberliga, also mehr als die üblichen acht Teams. Dies wird im folgenden Jahr durch Auf- und Abstieg wieder reguliert, um die Zielstruktur von acht Mannschaften zu erreichen. Alle Konsequenzen des Rückzuges außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des BRV bleiben von dieser Regelung unberührt.