Auch Monate nach dem Tom-Kirchner-Gedächtnisturnier in Anger sind die dortigen Vorfälle leider noch immer nicht ganz ausgeräumt. Am 1. Juni dieses Jahres stand das traditionelle Turnier auf dem Programm. Wie die Jahre zuvor gingen verschiedene Nationen auf die Matten. Auch Athleten der benachbarten Sportfreunde aus Österreich waren am Start. Dabei kam es in einem Kampf durch einen Jugendlichen zu einer Tätlichkeit gegen einen Kampfrichter. Dies wurde mit einer Roten Karte sanktioniert und der Ringer damit vom weiteren Wettkampf ausgeschlossen. Eine entsprechende Anzeige erfolgte zuständigkeitshalber an den Rechtsausschuss des Bezirkes Inn/Chiem. Der Sportler erhielt nicht nur vereinsinterne Sanktionen, sondern bekam auch ein dreimonatiges Wettkampfverbot im Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Ringer-Verbandes (BRV) aufgebrummt.

„Aus für mich nicht nachvollziehbaren Gründen kam es in Folge der Tätlichkeit unter den teilnehmenden Vereinen zur Behauptung, der auffällige Sportler gehöre dem SK Vöest Linz an. Dies möchte ich hiermit klarstellen. Der sanktionierte Sportler gehört dem AC Hötting und nicht dem SK Vöest Linz an“, macht Florian Geiger, Vizepräsident des BRV unmissverständlich klar. „Die Sportfreunde aus Linz, die nebenbei erwähnt, die erfolgreichste Nachwuchsarbeit unserer Sportfreunde in Österreich betreiben, haben in den vergangenen Jahren, auch nach den Hinweisen von bayerischen Vereinen, enorme Anstrengungen unternommen, um der unzweifelhaft notwendigen und gebotenen sportlichen Fairness vereinsintern Vorschub zu leisten.“
Weiterhin erging durch den Rechtsausschuss der Hinweis, dass durch die jeweiligen Ausrichter von Vereinsturnieren zwingend auf eine konsequente Umsetzung der Regularien zu achten ist. Dazu müssen die notwendigen organisatorischen Vorbereitungen getroffen und die personellen Ressourcen vorgehalten werden, um auch Sanktionen und Wettkampfausschlüsse, die vom Kampfgericht angeordnet werden, durchsetzen zu können.